AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen mit Kundeninformationen

I. Geltungsbereich Definitionen

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") der FONATA, Inhaberin Andrea Edelhoff, Beckumer Straße 280a, 59556 Lippstadt (nachfolgend "FONATA"), gelten für alle Verträge zwischen FONATA und ihren Kunden.

II. Vertragsschluss

1. Ein Vertragsschluss erfolgt, mit

Andrea Edelhoff
Beckumer Straße 280a
59556 Lippstadt

Telefon: 02941-28780
Telefax: 02941-2878228
E-Mail: orga@fonata.de

2. Der Vertragstext wird von FONATA gespeichert und dem Kunden nach Vertragsschluss in Textform, z.B. per E-Mail, Fax oder Brief zugeschickt.

3. Die Vertragssprache ist deutsch.

4. Die Angebote von FONATA sind bis zum Vertragsschluss unverbindlich und freibleibend, soweit nichts anderes vereinbart ist.

5. Angebote werden durch schriftliche Auftragsbestätigung des Kunden bindend angenommen. Bei fortdauernden Leistungen kommt der Vertrag spätestens mit der ersten Inanspruchnahme oder Leistung von FONATA zustande.

6. Die Art und der Umfang der von FONATA zu erbringenden Leistungen richten sich nach den Bestimmungen des im Einzelfall geschlossenen Vertrages.

7. Zusätzlich erbrachte Leistungen von FONATA im Auftrag des Kunden, die über den Leistungsumfang des jeweiligen Angebotes hinausgehen, werden gesondert in Rechnung gestellt. Dies betrifft auch mögliche nachträgliche Änderungen des Kunden.

8. Soweit der Kunde gegen Vertragspflichten verstößt, ist FONATA berechtigt, bis zur (Wieder-)Erfüllung seiner Pflichten die Leistungen gegenüber dem Kunden einzustellen. Minderungs-, Erstattungs- oder Schadensersatzansprüche stehen dem Kunden in diesem Falle nicht zu.

III. Preise, Zahlungsbedingungen, Fälligkeit

1. Ist kein Bankeinzug vereinbart, sind alle Rechnungen innerhalb von 10 Tagen seit Zugang beim Kunden ohne Abzug sofort zur Zahlung an FONATA fällig. Als zugegangen gilt eine Rechnung am 2. Tage nach der Absendung bei FONATA, gleichgültig, ob sie per Post, Telefax oder E-Mail versandt worden ist.

2. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn FONATA den Betrag in Anspruch nehmen kann, im Falle von Schecks, sobald der Scheck vorbehaltlos gutgeschrieben worden ist, bei Lastschriftverfahren mit Gutschrift auf einem Konto von FONATA.

3. FONATA ist berechtigt, Zahlungen zunächst mit älteren offenen Posten des Kunden zu verrechnen, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund diese bestehen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, ist FONATA berechtigt, die Zahlungen zunächst mit den Kosten, dann mit den Zinsen und zuletzt mit der Hauptleistung zu verrechnen.

4. Alle Leistungen, die von FONATA vertragsgemäß zur Verfügung gestellt werden, sind unabhängig davon zu bezahlen, ob der Kunde sie nutzt. Eine Rückerstattung oder Minderung der Zahlungsverpflichtungen aufgrund fehlender Inanspruchnahme ist ausgeschlossen.

5. Bei einem Zahlungsverzug bleibt es FONATA freigestellt, die Dienstleistung an den Kunden vorübergehend einzustellen. Zur Wiederaufnahme der Dienstleistung wird eine Kautionszahlung mindestens in Höhe des Zahlungsverzuges vereinbart

6. Im Verzugsfall ist FONATA weiterhin berechtigt, Zinsen entsprechend § 288 Abs. 2 BGB zu verlangen, es sei denn FONATA weist im Einzelfall eine höhere Zinslast nach.

7. Im Verzugsfalle ist FONATA gem. § 288 Abs. 5 BGB berechtigt, eine pauschale Mahngebühr von 40,00 Euro zu berechnen.

IV. Haftung

1. Die Haftung richtet sich nach den allgemeinen gesetzlichen Vorschriften. Für die Richtigkeit und Wahrhaftigkeit von Daten, Auskünften und Produktinformationen, die in der Verantwortung des Kunden liegen übernimmt FONATA keine Gewähr. Eine Haftung bei unrichtigen oder unwahren Behauptungen auch gegenüber Dritten wird ausgeschlossen.

2. FONATA haftet dem Kunden aus allen vertraglichen, vertragsähnlichen und gesetzlichen, auch deliktischen Ansprüchen auf Schadens- und Aufwendungsersatz wie folgt:

a) FONATA haftet aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt
- bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,
- bei fahrlässiger oder vorsätzlicher Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
- aufgrund eines Garantieversprechens, soweit diesbezüglich nichts anderes geregelt ist,
- aufgrund zwingender Haftung wie etwa nach dem Produkthaftungsgesetz.

b) Verletzt FONATA fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern nicht gemäß Ziffer 1. unbeschränkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag dem Anbieter nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

c) Für Verzögerungen, Fehlleitungen und technische Komplikationen haftet FONATA nur, soweit vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. FONATA haftet nicht bei technischen Komplikationen von Drittanbietern, z.B. bei providerseitigen Server- und Systemausfällen des Telekommunikationsanbieters oder E-Mail-Providers, bzw. bei Problemen oder Störungen der IT-Infrastruktur von Drittanbietern. FONATA haftet ebenso nicht für Fehlleistungen, Übertragungsfehler, Missverständnisse und sonstige aus dem üblichen Geschäftsverkehr entstehende Falschmeldungen.

d) Im Übrigen ist eine Haftung von FONATA ausgeschlossen.

e) Vorstehende Haftungsregelungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung von FONATA für seine Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.

3. Sofern die Kunden die zur Verfügung gestellte Rufnummer, bzw. Kopfnummer ihrerseits an Dritte als Notruf- oder Notfallnummer herausgeben, entstehen dafür für FONATA keine, über die vertraglich vereinbarten herausgehenden Verpflichtungen. Nur sofern vertraglich vereinbart, mindert sich das vereinbarte Entgelt für die Leistungen von FONATA bei Unterschreitungen eines jeweils vereinbarten Servicelevels. Ein über diesen Malus hinausgehender Ersatz- oder Minderungsanspruch steht dem Kunden in diesem Fall nicht zu.

4. Beanstandungen jeder Art, die sich auf die Ausführung der Dienstleistung beziehen, sind unverzüglich nach Feststellung schriftlich der Geschäftsleitung des Unternehmens zwecks Abhilfe mitzuteilen. Bei nicht rechtzeitiger und detaillierter Mitteilung können Rechte aus solchen Beanstandungen nicht geltend gemacht werden.

V. Nutzung von zugeteilten Telefon- und Servicenummern

1. Für Rufumleitungen zugeteilte Telefonnummern dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung von FONATA nicht veröffentlicht und verbreitet werden. Sie können ferner nicht übertragen werden. Die dem Kunden zum vorübergehenden, befristeten oder unbefristeten Gebrauch überlassene Servicenummer 0800 oder 0180-1 bis 0180-5 wird nach Vorgaben von FONATA über einen externen Serviceprovider geroutet. Nach Maßgabe der Regulierungsbehörde ist der Umgang mit Servicenummern gesetzlich geregelt. Der Kunde ist verpflichtet, die Servicenummer vor Verbreitung und Verwendung auf Korrektheit zu überprüfen. Änderungen des Routings oder der Verwendung von Servicenummern sind für den Kunden kostenpflichtig. Der Auftraggeber erkennt die Nutzungsbedingungen und die gesetzlichen Bestimmungen der Regulierungsbehörde an.

2. Für abgehende Anrufe stellt der Auftraggeber kostenlos eine ihm zuzuordnende Telefonnummer zwecks Übermittlung und Anzeige beim Kunden/Interessenten zur Verfügung.

VI. Kosten für Durchstellung eingehender Anrufe

1. Verbindungsgebühren für die Durchstellung von Anrufen in das deutsche Festnetz sind i.d.R. inkludiert.

2. Fonata behält sich vor, bei Durchstellung eingehender Anrufe auf kostenpflichtige Servicenummern oder in ausländische Netze die anfallenden Verbindungsgebühren den Vertragspartnern, bzw. Auftraggebern zusätzlich in Rechnung zu stellen.

VII. Geheimhaltung, Datenschutz

1. Die Parteien verpflichten sich, sämtliche im Rahmen der Zusammenarbeit bekanntwerdenden Geschäftsvorgänge und Informationen, gleich welcher Form (insbesondere schriftlich, mündlich oder in Form von elektronischen Daten), der jeweils anderen Partei sowie der mit ihr verbundenen oder in Geschäftskontakt stehenden Unternehmen geheim zu halten.

2. FONATA weist darauf hin, dass die einschlägigen Bestimmungen des Datenschutzes eingehalten werden, vor dem Zugriff durch Dritte geschützt und zu keinem anderen genannten Zweck verwendet werden. Eine Weitergabe an Arbeitnehmer von FONATA erfolgt nur dann, wenn diese Kenntnis von den betreffenden Informationen haben müssen, um den Zweck dieser Vereinbarungen erfüllen zu können. Die Arbeitnehmer sind jeweils in geeigneter Form an die Einhaltung der Vertraulichkeit zu binden.

3. Auf Wunsch erhält der Kunde eine entsprechende Vertraulichkeitserklärung

VIII. Anwendbares Recht

Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

IX. Gerichtsstandsvereinbarung

Für den Fall, dass der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist, gilt als Gerichtsstand der Sitz von FONATA als vereinbart.

X. Schlussbestimmungen

Sollte eine der Klauseln dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Klauseln. Die unwirksame Klausel soll sodann durch eine Klausel ersetzt werden, welche den wirtschaftlichen Interessen der Parteien und der von ihnen beabsichtigten Regelung möglichst nahe kommt.